Prima Versicherung - Versicherungsmakler Kielblock GmbH
Forderungen preiswert absichern

 Damit Sie nicht umsonst arbeiten! 

mit Speziallösung für Bauunternehmen


Forderungen absichern - wer zahlt Ihre Rechnung, wenn Ihr Kunde nicht zahlt?

Kennen Sie die Umsatzrendite Ihres Unternehmens?

Mal angenommen, sie beträgt 10 %. Dann liegt Ihr Gewinn je 100.000 € Umsatz bei 10.000,--€. Jetzt kann oder möchte einer Ihrer Kunden die nächste Rechnung in Höhe von 10.000,-- € nicht zahlen. Das bedeutet, dass Sie für die nächsten 100.000 € Umsatz umsonst arbeiten! 
Zahlungsverzögerungen oder sogar Ausfälle führen zu Engpässen bei der eigenen Liquidität – bis hin zur  Insolvenz Ihres Unternehmens!
Wir haben als Spezialmakler für das Baugewerbe schon die 90iger Jahre erlebt. Nach dem Aufschwung Ost wurde bei vielen Bauherren plötzlich das Geld knapp. Baufirmen gingen dadurch reihenweise in die Insolvenz! Diese Situation könnte sich jetzt wiederholen.

Sichern Sie Ihre Forderungen rechtzeitig ab.  Mit einer Forderungsausfallversicherung!

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Unterstützung für Ihr Forderungsmanagement - die VHV Forderungsausfallversicherung

Das Problem - Ihr Kunde macht Mängeleinreden gelten.

Was passiert dann? Es folgt in der Regel ein langer Weg einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Im günstigsten Fall gewinnen Sie (nach Jahren) und bekommen Ihr Geld. Es kann aber sein, dass Ihr Bauherr in der Zwischenzeit selbst insolvent ist. Dann lösen sich berechtigte Forderungen plötzlich in "Rauch" auf.

Als Bauunternehmen haben Sie jetzt die Möglichkeit, auf der Grundlage Ihres eigens beauftragten Gutachtens eines unabhängigen von der IHK zugelassenen Sachverständigen eine Vorabentschädigung der bestrittenen Forderung in Höhe von bis zu 70 Prozent zur Vorfinanzierung der eigenen gerichtlichen Auseinandersetzung mit Ihrem Kunden zu beantragen. Bei Forderungen bis 10.000 EUR wird sogar auf die Vorlage des Gutachtens verzichtet.

  • Wenn Ihr Kunde berechtigte Forderungen nicht zahlt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die VHV nach drei Monaten Versicherungsschutz und leistet 90 Prozent der versicherten Leistung und übernimmt den Regress. Verläuft dieser erfolgreich und die VHV erhält 100 Prozent der Forderung nebst Nebenforderungen,  wird Ihnen bei der Endabrechnung sogar der Einbehalt ausbezahlt.
  • gleiches gilt, wenn sich während oder nach einer gerichtlichen Auseinandersetzung herausstellt, dass die Mängeleinreden zwar unberechtigt sind aber Ihr Kunde zahlungsunfähig ist. 

Anfrage Forderungsausfallversicherung

Hier können Sie Ihr persönliches Beratungsgespräch anfordern


Wann und wie unterstützt Sie die Forderungsausfallversicherung? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Ihr Neukunde bestellt auf Rechnung, kann er diese auch bezahlen?

  • Ihr gewerblicher Neukunde bittet um ein Angebot. Die Angebotserstellung ist aufwendig, daher stellt sich die Frage: Kann Ihr Auftraggeber die Leistung bezahlen? Wie ist seine Bonität und das Zahlungsverhalten? Die Lösung: Die VHV Kreditexperten übernehmen die Prüfung und gewähren im optimalen Fall Versicherungsschutz für zukünftige Lieferungen und Leistungen, überwachen dazu die Bonität und das Zahlungsverhalten fortlaufend.
  • Rechnungen werden zum Teil mit Verzögerung bezahlt, dazu versuchen Kunden ab und zu durch Mängeleinreden Teile der Rechnung nicht zu begleichen. Als Lösung können Ihnen Mustertexte für Rechnungen und Mahnungen zur Verfügung gestellt werden. Erfahrungsgemäß kann  dadurch die Zahlungsmoral deutlich verbessert werden.
  • Ihr Kunde wird zahlungsunfähig oder teilt in der Vorstufe bereits mit, dass er Ihre berechtigte Rechnung für die erbrachten Leistungen laut Vertrag nicht bezahlen kann. Die Lösung: Die VHV ersetzt Ihnen bei vorliegenden Voraussetzungen 90 Prozent der versicherten Leistung Ihres Kunden, Mindestselbstbeteiligung 500 EUR

Halbfertige Erzeugnisse und Vorrauszahlungen absichern!

  •  Sie fertigen Bauelemente (Fenster, Türen, Möbel etc.) passgenau für Ihren Kunden an. Dieser wird vor dem Einbau insolvent. Ihre Bauteile werden faktisch wertlos. Das und auch Vorrauszahlungen an Lieferanten sind durch die Forderungsausfallversicherung geschützt.

Wie sichern Sie Ihre offenen Rechnungen ab?

  • Auf Wunsch koordinieren wir zu Vertragsbeginn einen Einweisungstermin mit den Mitarbeitern der VHV im Fachbereich. Sie erhalten dann eine umfassende Erläuterung zu den Abläufen, den wenigen Obliegenheiten und Tipps zum Einsatz der Mustertexte. Die Mustertexte für Ihre Rechnungen und Mahnungen dienen der Verbesserung der Zahlungsmoral Ihrer Kunden.
  • Nur so viel vorab: Zukünftig fragen Sie vor Lieferung und Leistung Ihrer privaten, gewerblichen oder öffentlichen Kunden mittels Onlineportal, per E-Mail oder ggf. auch telefonisch den Versicherungsschutz für Ihren Auftraggeber (Kunden) ab. 
  • Für kleinteilige Inlandsforderungen bis insgesamt 5.000 EUR netto können Sie zur Vereinfachung den Vertragsbaustein „Blinddeckung“ einsetzen – und zwar unabhängig von der Auftragshöhe. Hier haben Sie automatisch und ohne zusätzliche Bonitätsprüfung bei der VHV Versicherungsschutz für berechtigte Forderungen, wenn Ihnen bei einem Neukunden keine oder keine negativen Informationen vorliegen oder wenn Sie bei Bestandskunden keine negativen Zahlungserfahrungen (berechtigte Rechnungen wurden immer innerhalb von 60 Tagen beglichen) gemacht haben (Achtung: Gilt nicht für den Onlinehandel). 
  • Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (kurz: DSGVO) kann die VHV Daten von Privatkunden und Per­sonengesellschaften (insbesondere Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)) nur verarbeiten, wenn Ihre Kunden vorab darüber informiert werden. Es reicht aus, wenn Sie Ihren Kunden das entsprechende Dokument zur Verfügung stellen. Die Datenschutzhinweise können Sie hier herunterladen. Sofern Ihr Kunde bereits über die Informationen verfügt, ist keine erneute Information erforderlich.

 

Wenn Ihr Kunde nicht bezahlt – was ist zu tun?

  • Bezahlt Ihr Kunde seine Rechnung zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht, haben Sie die Möglichkeit, zwei Monate selbst zu mahnen oder zu erinnern – gern auch unter Einsatz der Mustertexte, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.
  • Spätestens nach Ablauf der zwei Monate melden Sie dann die Überfälligkeit bei der VHV, entweder per E-Mail oder über das Onlineportal.
  • Danach übernehmen die Kollegen der Schadenabteilung und halten Sie über jeden weiteren Schritt informiert.
  • Im optimalen Fall bewirkt die Kontaktaufnahme der VHV eine Zahlung durch den säumigen Kunden – die diesbezüglichen Rückmeldungen sind vielfach sehr positiv.
  • Wenn Ihr Kunde nicht zahlt und alle weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die VHV nach drei Monaten Versicherungsschutz und leistet 90 Prozent der versicherten Leistung und übernimmt den Regress. Verläuft dieser erfolgreich und die VHV erhält 100 Prozent der Forderung nebst Nebenforderungen, zahlen wir Ihnen bei der Endabrechnung den Einbehalt aus.

Wie können Sie Ihren Absicherungsbedarf und somit den Beitrag ermitteln?

  • Unser Tipp: Als Orientierung sollten die gleichzeitig offenen Posten Ihrer größten Kunden dienen, beispielsweise ein bis zwei Rechnungen, die parallel im Umlauf sind und eine weitere Leistung, die Sie bereits erbringen, aber noch nicht abrechnen können.
  • Natürlich können Sie unabhängig davon auch mit einer niedrigeren Variante zum Einstieg starten. Unterjährig ist eine Erhöhung jederzeit unter Anrechnung der bisherigen Beitragszahlung möglich. Ein Wechsel in eine niedrigere Variante ist immer nur zur Hauptfälligkeit 01.01. des Jahres möglich.
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  • Die Jahreshöchstentschädigung ist der Betrag, den wir Ihnen je Versicherungsjahr (zugleich Kalenderjahr) maximal erstatten.
  • Dabei gilt ein festgelegtes Kreditlimit für jeden Ihrer Kunden, was in der Tabelle als Maximaler Schutz je Abnehmer bezeichnet wird. Dieser Absicherungsbedarf wird zur Ermittlung der benötigten Variante herangezogen.
  • Wichtig: Sie entscheiden selbst, welche und wie viele Ihrer Kunden Sie aus Ihrem gesamten Umsatz zur Absicherung im Tabellentarif vorsehen. Die Jahreshöchstentschädigung ist nicht vergleichbar mit einer Kautionslinie und stellt keine Begrenzung für die Summe der insgesamt möglichen Kreditlimite dar. 
  • Die Bonitätsprüfung sowie die laufende Überwachung von Ihren Kunden und Abnehmern erfolgt durch unsere VHV Kreditexperten – mit Zugriff auf alle wichtigen Informationsquellen, wie zum Beispiel Creditreform, CRIF, weitere externe Informationsquellen sowie Jahresabschlüsse und Bestandsdaten.
  • Das Freiprüfungspaket ist die Anzahl an Bonitätsprüfungen und/oder an laufenden Überwachungen Ihrer Bestandskunden, die wir pro Jahr für Ihre Abnehmer ohne zusätzliche Kosten vornehmen können.
  • Der aufgeführte Kalenderjahresbeitrag ist gegen SEPA-Mandatierung zu Vertragsbeginn zu entrichten. Bei einem unterjährigen Vertragsbeginn erfolgt für das laufende Kalenderjahr eine anteilige Beitragsberechnung auf die Laufzeitmonate (mindestens drei Monate).
  • Ablauftermin immer jeweils der 31.12.des laufenden Jahres, automatische Verlängerung ohne Kündigung bis zum 30.09. des Jahres. Antragseingang VHV ab dem 16.des laufenden Monats = frühester Vertragsbeginn der 01. des Folgemonats. Darüber hinaus ist der Ablauf der Vorversicherung zu beachten. Eine Parallelversicherung ist nicht möglich.

Forderungen absichern - Leistungen im Überblick

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